Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir das Team von Event-Catering Leutbecher wünschen Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel  Freude. Wir garantieren Ihnen, dass wir mit großer Motivation, sowie Liebe zum Detail dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit strahlenden Augen darüber sprechen werden.

Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus. Diese haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote
  3. Vertragsabschluss
  4. Warenangebot und Büffetstandzeiten
  5. Lieferung und Transport
  6. Übergabe und Gefahrübertragung
  7. Anfahrt
  8. Entladen, Vertragen, Büffetaufbau
  9. Abholung
  10. Ausstattung
  11. Endreinigung
  12. Beanstandung, Reklamation, Gewährleistung
  13. Haftung durch Event-Catering Leutbecher
  14. Haftung durch den Kunden
  15. Preis, Rechnungsausgleich, Zahlungsverzug
  16. Datenschutz
  17. Urheberrecht
  18. Gerichtsstand
  19. Salvatorische Klausel
  1. Geltungsbereich
    1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Leistungen.
    2. Die AGB gelten für sämtliche Geschäfte die zwischen dem Kunden (nachfolgend genannt) und der Firma Event-Catering Leutbecher (nachfolgend „Event-Catering Leutbecher), unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
    3. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende AGB des Kunden, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung durch Event-Catering Leutbecher, sind gegenstandslos.
    4. Alle Angebote sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung, telefonisch, fern mündlich oder schriftlich, erkennt der Kunde unsere AGB an.
    5. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen dem Kunden und Event-Catering Leutbecher, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
    6. Innerhalb eines Vertrages werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Event-Catering Leutbecher in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  2. Angebote
    1. Unserer Angebote sind freibleibend. Das gilt sowohl, für unsere Leistungen, als auch für die Preise.
    2. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens vier Monate ab Datum des Zugangs an den Kunden.
  3. Vertragsabschluss
    1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald durch Event-Catering eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
    2. Bei optionalen Reservierungen ist Event-Catering Leutbecher berechtigt, die Reservierung aufzuheben, sobald das vereinbarte Datum der Reservierung abgelaufen ist.
    3. Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen, werden nicht rückvergütet.
  4. Warenangebot und Büffetstandzeiten
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt saisonale bedingte Änderungen von Büffet-bestandteilen notfalls auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen, wenn bestimmte Waren nicht beschaffbar sind, der Auftragnehmer wird preislich gleichwertige Waren zum Einsatz bringen.
    2. Es obliegt dem Auftragnehmer in welchem Verhältnis er die einzelnen Büffetbestand-teile, welche laut Bewirtungsangebot angeboten werden, aufteilt. Es wird keine Garantie übernommen, dass sich jeder Gast an jeder Speise bzw. jedem Büffetbestandteil bedienen kann.
    3. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-Hygieneverordnung ist die Standzeit von Speisen auf maximal drei Stunden begrenzt.
  5. Lieferung und Transport
    1. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
    2. Die Leistung der Lieferung gilt mit dem Eintreffen am Zielort, Bordsteinkante vor dem Haupteingang, als erfüllt.
    3. Der Kunde trägt die Transportkosten.
    4. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen an den vereinbarten Zielort, es kann allerdings bei jeder Lieferung nicht ausgeschlossen werden, dass es auf Grund der Verkehrslage oder witterungsbedingt zu Zeitverschiebungen kommen kann, es ist daher eine Zeitverschiebung bis zu 60 Minuten einzuplanen.
    5. Aufwendige Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über eine Etage, nicht funktionierende oder nicht vorhandene Aufzüge bei Gebäuden mit mehr als einer Etage, sowie sonstige aufwendige Gegebenheiten, die den Lieferort betreffen, berechtigen den Auftragnehmer die Berechnung einer angemessenen Mehraufwandspauschale anzusetzen.
    6. Für eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise hat der Kunde Sorge zu tragen.
  6. Übergabe und Gefahrübertragung
    1. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung.
    2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß entgegen-genommen wird.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der Anlieferung anwesend zu sein und diese entsprechend auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen, sollte der Aufraggeber nicht anwesend sein, hat er einen Bevollmächtigten zu bestimmen.
    4. Nach geprüfter Warenübergabe gilt die Ware als angenommen, somit geht die Gefahrübertragung auf den Auftraggeber über.
    5. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr von Speisen und Getränken begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.
  7. Anfahrt
    1. Die Anfahrt beinhaltet die reine Fahrt, vom Firmensitz Event-Catering Leutbecher, Gorkistraße 125 bis zum vertraglich vereinbarten Zielort und zurück.
    2. Die Anlieferung beinhaltet ein Fahrzeug und einen Fahrer.
    3. Anfahrtspauschalen:
      – Lieferzone I. (bis 5,0 km eine Strecke): 15,00 €
      – Lieferzone II. (bis 10,0 km eine Strecke): 20,00 €
      – Lieferzone III. (bis 15,0 km eine Strecke): 25,00 €
      – Lieferzone IV. (bis 20,0 km eine Strecke): 30,00 €
    4. Bei einem Einsatz eines zweiten Fahrers, erhöht sich die Anfahrtspauschale um 15,00 €. Bei dem Einsatz jeder weiteren Person erhöht sich die Anfahrtspauschale um je 15,00 €.
  8. Entladen, Vertragen, Büffetaufbau
    1. Für jede weiter Serviceleistung, welche über die reine Anfahrt hinausgeht, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde und Person.
    2. Sollte aufgrund der Gegebenheiten bzw. unklarer Angaben des Kunden (siehe Punkt 5.5.) aus unserer Sichtweise von vornherein abzusehen sein, dass die Zusatzleistungen des Entladens und Vertragens eine halbe Stunde überschreiten wird, werden von Event-Catering Leutbecher, automatisch mindestens zwei Personen zur Verrichtung der Leistung eingesetzt. Entsprechend erhöht sich die Servicepauschale je eingesetzter Person um 10,00 € je angefangener halben Stunde.
  9. Abholung
    1. Die Anfahrt beinhaltet die reine Fahrt, vom Firmensitz Event-Catering Leutbecher, Gorkistraße 125 bis zum vertraglich vereinbarten Zielort und zurück.
    2. Die Anlieferung beinhaltet ein Fahrzeug und einen Fahrer.
    3. Anfahrtspauschalen:
      – Lieferzone I. ( bis 5,0 km eine Strecke): 15,00 €
      – Lieferzone II. ( bis 10,0 km eine Strecke): 20,00 €
      – Lieferzone III. ( bis 15,0 km eine Strecke): 25,00 €
      – Lieferzone IV. (bis 20,0 km eine Strecke): 30,00 €
    4. Bei einem Einsatz eines zweiten Fahrers erhöht sich die Anfahrtspauschale um 15,00 €. Bei einem Einsatz jeder weiteren Person erhöht sich die Anfahrtspauschale um je 15,00 €.
    5. Entsprechend jeder Zusatzleistung, welche die reinen Fahrtkosten übersteigt, finden die Punkte 8.1. und 8.2. ihre Anwendung.
  10. Ausstattung
    1. Die gelieferte Ausstattung ist sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
    2. Die gelieferte Ausstattung ist vollständig, unversehrt sowie in gereinigtem Zustand, in den Firmensitz von Event-Catering Leutbecher, Gorkistraße 125 zurückzuführen. Die Rückführung hat innerhalb der Folgewoche zu erfolgen.
    3. Sollten Sie eine Abholung wünschen, finden die Punkte 8.1. bis 8.5. ihre Anwendung.
    4. Bei ungereinigter Rückgabe stellen wir Ihnen die Endreinigung in Rechnung.
    5. Fehlende und beschädigte Ausstattung wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
    6. Bereits berechnete Fehlmengen werden bei nachträglicher Rückgabe nicht erstattet.
  11. Endreinigung
    1. Für die Endreinigung berechnen wir Ihnen:
      – pro Serviceartikel (Platten, Servierteller, Schüsseln berechnen wir 1,00 €
      – pro Wärmebad (Gestell, Wasserbad, Speiseneinsatz) berechnen wir 2,00 €
      – pro Geschirr- und Besteckteil (Teller, Tassen, Gläser, Besteck) berechnen wir 0,20 €.
    2. Verpackungen, Speisenreste, sowie sämtlich anfallender Restmüll ist vom Kunden bzw. Auftraggeber auf eigene Kosten zu entsorgen.
  12. Beanstandung, Reklamation, Gewährleistung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Event-Catering Leutbecher empfangenen Lieferungen und Leistungen bei Abnahme zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich, am Einsatzort mitzuteilen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die erforderlichen Feststellungen zu treffen.
    2. Als Gewährleistung kann der Kunde lediglich die Nacherfüllung verlangen. Kommt Event-Catering Leutbecher der Pflicht zur Nacherfüllung nicht bzw. nicht vollständig nach, hat ihm der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen.
    3. Event-Catering Leutbecher hat grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
    4. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist nur möglich, wenn Event-Catering Leutbecher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
    5. Event-Catering Leutbecher ist berechtigt saisonale bedingte Änderungen von Büffetbestandteilen auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen, wenn bestimmte Waren nicht beschaffbar sind, der Auftragnehmer wird preislich gleichwertige Waren zum Einsatz bringen.
    6. Es obliegt Event-Catering Leutbecher in welchem Verhältnis er die einzelnen Büffetbestandteile, welche laut Vertrag/Bewirtungsangebot angeboten werden, aufteilt. Es wird keine Garantie übernommen, dass sich jeder Gast an jeder Speise bzw. jedem Büffetbestandteil bedienen kann. Sollten einzelne Büffetbestandteile nicht mehr vorhanden sein, jedoch noch ausreichend Speisen zur Verfügung stehen, berechtigt dies nicht zur Minderung.
    7. Eine Zeitunter- oder Zeitüberschreitung von bis zu 60 Minuten rechtfertigt nicht zur Minderung.
    8. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Event-Catering Leutbecher. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
    9. Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, welche trotz der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt, nicht abgewendet werden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert wurde, wird Event-Catering Leutbecher, soweit
      die Lieferung/Leistung nicht innerhalb einer angemessenen verlängerten Frist erbringen kann, von der Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit. Soweit Event-Catering Leutbecher die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch.
  13. Haftung durch Event-Catering Leutbecher
    1. Event-Catering Leutbecher haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
    2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Event-Catering Leutbecher auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    4. Event-Catering Leutbecher haftet nicht für mangelhafte Lieferungen und Leistungen von Fremdbetrieben bzw. Drittanbietern, welche im Auftrag des Kunden eingeschaltet und beauftragt wurden.
  14. Haftung durch den Kunden
    1. Der Kunde haftet für sämtlichen Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter, sonstige Beauftragte oder ihn selbst verursacht werden.
    2. Er haftet insbesondere für die Beschädigung, Diebstahl oder Bruch des zur Verfügung gestellten Equipments (Gläser, Geschirr, Besteck, Tischwäsche, Dekomaterial, Event-Equipment, Möbel usw.).
    3. Die Sorgfaltspflicht obliegt für angemietete Gegenstände und Mietobjekte, ab der Übergabe dem Kunden. Wir weisen darauf hin, dass Leihgegenstände/ Mietobjekte nicht versichert sind. Für allfällige Schäden, Fehlmengen oder Verlust haftet der Kunde.
  15. Preis, Rechnungsausgleich, Zahlungsverzug
    1. Unsere ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Dem jeweils anwendbaren MwSt.-Satz, liegt die jeweils gültige gesetzliche MwSt.-Regelung, sowie die Art der zu erbringenden Leistung zu Grunde.
    2. Der Endbetrag ist im verbindlichem Bewirtungsangebot sowie der Rechnung stets eindeutig mit Netto-Preis, gesetzlicher MwSt. und dem Brutto-Preis ausgewiesen.
    3. Der Rechnungsbetrag ist mit gestellter Rechnung sofort ohne Abzug fällig.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, die gestellte Rechnung, für die erbrachte Lieferung und Leistung von Event-Catering Leutbecher, ab Zugang der Rechnung, binnen 10 Tagen, eingehend, auszugleichen.
    5. Bei Zahlungsverzug berechnet Event-Catering Leutbecher dem Kunden ab dem 18. Tag des ausbleibenden Zahlungseingangs 10,00 € Mahngebühren, ab dem 25. Tag des ausbleibenden Zahlungseingangs 15,00 € Mahngebühren. Ab 32. Tag des ausbleibenden Zahlungseingangs wird der Vorgang automatisch ohne nochmalige Ankündigung an unsere Rechtsanwaltskanzlei übergeben.
    6. Event-Catering Leutbecher behält sich vor ab Mahnstufe I. (18. Tag des ausbleibenden Zahlungseingangs) Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweilig gültig festgelegten Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
  16. Datenschutz
    1. Die notwendigen persönlichen Daten des Kunden, welche für die Auftragsabwicklung notwendig sind, werden gespeichert.
    2. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden von Event-Catering Leutbecher selbstverständlich vertraulich behandelt.
    3. Möchte der Kunde die gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen, kann er dies jederzeit per Post, per Mail oder telefonisch mitteilen.
  17. Urheberrecht
    1. Event-Catering Leutbecher behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Ware und Equipment aufgebaut ist zu Marketingzwecken Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. Das Recht an diesen Werken steht ausschließlich Event-Catering Leutbecher zu.
  18. Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig (Sachsen), soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, selbstständig tätige Person, einen Freiberufler, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Event-Catering Leutbecher darf den Kunden an seinem Gerichtsstand verklagen.
  19. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, welche ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt zu ersetzen.

Leipzig, 01.01.2021